Einstellung oder Freispruch im Strafverfahren? So nützen Sie Ihre Chance!

In erstaunlich vielen Fällen kann unsere Kanzlei es erreichen, dass ein erheblicher Teil der von uns betreuten Strafrechtsfälle mit einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch endet.

Dies ist kein Zufall, sondern resultiert aus der jahrelangen Erfahrung unserer Mitarbeiter auf allen relevanten Strafrechtsgebieten sowie harter Arbeit an jedem einzelnen Fall, ohne die ein gutes Ergebnis nicht zu erzielen ist.

Nicht nur ein Freispruch, sondern auch die Einstellung des Verfahrens hat zur Folge, dass Sie nicht vorbestraft sind! Aktuelle Statistiken belegen deutlich, dass die zeitige Einschaltung eines Verteidigers die Chance auf einen Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung deutlich erhöht.
Wir können schon im Vorfeld über die Aussichten auf den Ausgang des Verfahrens beraten und aktiv darauf hinarbeiten.

Aber auch wenn aufgrund der vorgegebenen Sach- und Rechtslage ein Freispruch oder eine Einstellung nicht zu erzielen ist, kann eine Strafverteidigung erfolgreich sein und Geld sparen.

Wenn Sie z. B. zu einer Geldstrafe verurteilt werden, dann zahlen Sie oft mehrere Nettomonatlöhne. In vielen Fällen gelingt es einem erfahrenen Strafverteidiger jedoch - z.B. wenn bereits ein Strafbefehl verhängt worden ist - die Anzahl der Tagessätze und die Tagessatzhöhe drastisch zu reduzieren.

So macht es schon einen ganz erheblichen Unterschied aus, wenn aufgrund eines durch uns eingelegten und entsprechend begründeten Einspruchs gegen den Strafbefehl dann statt (so ein Fall aus unserer Praxis) 150 Tagessätzen zu je € 70,00, "nur" noch 50 Tagessätze zu je € 40,00 verhängt werden.

In dem vorstehend aus unserer Praxis stammenden Beispielsfall wurde nicht nur viel Geld gespart, der betroffenen Mandant konnte aufgrund der Tatsache, dass letztendlich auch die sog. "90- Tagessatz-Grenze" unterschritten wurde, sogar seine "weiße Weste" im polizeilichen Führungszeugnis behalten.


Was bedeutet eine "Einstellung des Verfahrens?"

Ein Verfahren kann zum einen aus tatsächlichen Gründen eingestellt werden, was dann der Fall ist, wenn die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Ferner kann das Verfahren aus prozessualen Gründen (z. B. Verjährung, mangelnder Strafantrag) eingestellt werden.

Ein Verfahren kann auch wegen geringer Schuld (ggf. gegen eine Auflage) eingestellt werden.

Daneben gibt es eine Reihe von anderen vorläufigen Einstellungen, welche von Relevanz sein können.
Die Einstellung des Verfahrens stellt eine Praxis da, welche Ihnen eine strafrechtliche Vorbelastung ersparen kann. Schon aus diesem Grund sollten Sie sich eines erfahrenen Strafverteidigers zu bedienen.

Auch wenn Sie sich in Ihrem konkreten Fall unschuldig fühlen oder gar entlastendes Beweismaterial bzw. Zeugen an der Hand haben, sollten Sie keinesfalls leichtfertig mit den sich daraus ergebenen Chancen umgehen!

Vielmehr muss in jedem Einzelfall sorgfältig ermittelt werden, ob und welche Beweise die Staatsanwaltschaft zur Verfügung hat, um Ihnen ggf. eine eine Tat nachzuweisen. Erst nachfolgend sollte untersucht werden, ob diese Beweise letztendlich für eine Verurteilung ausreichen werden. Als letzter Schritt muss geprüft werden, ob und in welcher taktischen Reihenfolge die Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel und Beweisanträge in den Strafprozess eingebracht werden.

Bitte bedenken Sie auch, dass das Gericht Ihnen letztendlich nicht alles nachweisen muss und wird. Es reicht nämlich, dass das Gericht auf welche Weise auch immer zu der "Überzeugung" gelangt, dass Sie die angeklagte Tat begangen haben. Diese Überzeugung kann oft schwerwiegende Folgen für Ihre Zukunft haben.

Schon deshalb sollten Sie nie ohne einen Strafverteidiger in ein Gerichtsverfahren ziehen!

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur der ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Für Aktualität und Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr. Sollten Sie eine verbindliche Rechtsauskunft wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.