Was versteht man unter "Täter-Opfer-Ausgleich"?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein relativ neues Instrument zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung. Der Täter-Opfer-Ausgleich kommt insbesondere bei weniger schwerwiegenden Delikten wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Beleidigung in Betracht. Die Anregung zu einem Täter-Opfer-Ausgleich kann vom Täter, vom Opfer, vom Staatsanwalt, der Polizei oder dem Gericht, aber auch von jedem sonstigen Beteiligten ausgehen und ist in jeder Phase des Ermittlungs- oder Strafverfahrens möglich.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in §§ 46a StGB, 155a, b StPO geregelt. Hauptelement des Täter-Opfer-Ausgleich ist die Durchführung eines sog. Ausgleichsgespräches unter Anwesenheit eines neutralen Schlichters. Am Ende dieses Gespräches steht der Abschluss einer Ausgleichsvereinbarung. Diese kann von einer formlosen Entschuldigung, bspw. nach einer Beleidigung, bis zu umfangreichen Regelungen über Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen reichen.

Vorteile des Täter-Opfer-Ausgleichs für das Opfer sind die schnelle und kostenlose Erlangung von finanziellem Schadensausgleich sowie die Chance, sein persönliches Sicherheitsgefühl dadurch zurückzugewinnen, dass der Täter von einer anonymen Bedrohung zu einem konkreten Menschen wird, vor dem man sich nicht mehr zu fürchten braucht, wenn er ehrliche Reue zeigt. Der Täter kann beim Täter-Opfer-Ausgleich regelmäßig mit einer Strafmilderung rechnen, in einigen Fällen kann sogar von einer Strafverfolgung abgesehen werden.

verfasst von G. Schreiber am 20.03.2010