"Schweigen ist Gold..."

Wer kennt nicht das alte Sprichwort:

„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.......“?

Man könnte dieses Sprichwort jedem Mandanten auch als „Grundregel für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ an die Hand geben!

Als Verteidiger erlebt man es leider immer wieder, dass das von einem Ermittlungsverfahren Betroffene vor allem bei der Vorladung als Beschuldigte durch die Polizei versuchen, kooperativ zu sein, in der (meistens) irrigen Meinung „sich entlasten“ zu können.

Dies ist gefährlich und geht in den meisten Fällen nicht gut aus......

Es gilt der Grundsatz, dass ein Beschuldigter bei der Polizei nichts aussagen muss. Ansonsten würde sein Recht, schweigen zu dürfen, unterlaufen werden. Er muss nicht einmal erscheinen.
Es ist lediglich ein Akt der Höflichkeit, den Termin abzusagen.

Das „Schweigerecht“ gibt nicht nur bei Straftaten, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten.
Vor allem bei Straftaten, die typischerweise mit dem Straßenverkehr verbunden sind, neigen viele Beschuldigte dazu, vor Ort Erklärungen abzugeben. Diese Erklärungen finden sich dann häufig protokolliert in der Ermittlungsakte wieder, wodurch der Spielraum einer effektiven Verteidigung ebenso unnötig eingeschränkt wird.

Hinzukommt, dass Polizeibeamte es darauf anlegen, den Beschuldigten in ein informatives Gespräch zu verwickeln, ohne dass der Beschuldigte hinsichtlich seines Rechts, nichts aussagen zu müssen, ordnungsgemäß belehrt wird.

In solchen Fällen ist äußerste Vorsicht angesagt!

Vielmehr empfiehlt sich, sofort einen
Strafverteidiger aufzusuchen, der umgehend Akteneinsicht einholen wird. Bitte beachten Sie, dass Akteneinsicht nur der Rechtsanwalt erhält, der sich für den Beschuldigten als Verteidiger bestellt, nicht etwa der Beschuldigte selbst!

Nach erfolgter Akteneinsicht wird sich der Strafverteidiger mit dem Beschuldigten zusammensetzen und in aller Ruhe gemeinsam festlegen, welche Verteidigungsstrategie angesichts des vorliegenden Ermittlungsergebnisses einzuschlagen ist.

Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

verfasst von G. Schreiber am 01.08.2009