Welche Strafe erwartet Sie?

Leider gibt es in der Strafzumessung keinen „Katalog“, welcher Ihnen diese Antwort genau beantwortet. Das Gesetz liefert lediglich einen Strafrahmen (z.B. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe) als "grobe Orientierung" für einzelne Delikte.

Die jeweiligen Strafdelikte sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Hinzu kommen noch Nebenstrafgebiete wie z.B. das Betäubungsmittelgesetz, die Insolvenzordnung und nahezu unzählige andere Einzelgesetze.

Die Frage, wie hoch Sie bestraft werden, gehört zu der wichtigsten Frage, welche einer Klärung bedarf.Wir können, wenn wir die Gesamtumstände würdigen, eine sehr realistische Prognose erstellen, um Ihnen diese Frage zu beantworten. Diesbezüglich bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren, um Ihren Fall zu besprechen.

Nachstehend finden Sie einige Informationen über die verschiedenen Strafen des deutschen Rechtssystems und ihre Zusammensetzung.

Folgende Strafen können grundsätzlich gegen Sie verhängt werden:

Strafen Hauptstrafe

- Geldstrafe § 40 StGB
- Freiheitsstrafe § 38 StGB

Nebenstrafen

- Fahrverbot § 44 StGB

Tatnebenfolgen

- Verlust der Amtsfähigkeit und des Wahlrechtes § 45 StGB
- Verfall § 73 ff. StGB
- Entziehung von Gegenständen §§ 74 ff. StGB

Maßregeln der Besserung und Sicherung
(§§ 61 ff. StGB)

- Psychiatrisches Krankenhaus
- Entziehungsanstalt
- Sicherungsverwahrung
- Führungsaufsicht
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Berufsverbot

Wann wird eine Geldstrafe verhängt?

Die Geldstrafe stellt die häufigste Bestrafung dar.

Sollte es sich um ein nicht schwerwiegendes Delikt (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl) handeln und sind Sie nicht vorbestraft, dann können Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe der Bestrafung wird in solchen Fällen ca. ein Nettomonatsgehalt, also 30 Tagessätze, betragen.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei mehr als 90 verhängten Tagessätzen als „vorbestraft“ gelten, d. h. ein Eintrag ins "polizeiliche Führungszeugnis" erfolgt. Das kann für Sie auch berufliche Folgen haben, z.B. wenn Sie sich um eine Arbeitsstelle in bestimmten Branchen (z.B. Sichheitsdienste) bewerben, in den Staatsdienst eintreten oder öffentlich- rechtliche Konzessionen (z.B. Taxigewerbe) beantragen wollen.

Wie berechnet sich die Geldstrafe?

Die Geldstrafe wird in zwei Schritten festgelegt:

  1. Tagessatzanzahl wird bestimmt (§ 40 Abs. 1 StGB) Schuld des Täters und gg.f auch generalpräventive Ziele
  2. Tagessatzhöhe wird bestimmt(§ 40 Abs. 2 StGB)
    persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse Nettoeinkommen
Es dürfen 5 bis maximal 360 Tagessätze verhängt werden. Eine Tagessatzhöhe beträgt 1 Euro bis maximal 5000 Euro.

Wir errechnen für Sie, welche Strafe ggf. auf Sie zukommen könnte!

Was ist eine "Freiheitsstrafe auf Bewährung?"

Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen einer "positiven Sozialprognose". Ob eine solche in Ihrem konkreten Fall vorliegt, muss natürlich im einzelnen geprüft werden.

Der Strafverteidiger kann in der Hauptverhandlung und in einem Schlussplädoyer oft noch eine Bewährungsstrafe für Sie erreichen. Dieser Gesichtspunkt darf nicht unterschätzt werden, da es in vielen Fällen keinesfalls selbstverständlich ist, dass eine Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt wird.

Deshalb brauchen Sie einen guten Strafverteidiger!

Wird der Verurteilte im Bewährungszeitraum (je nach Fall 2 bis 5 Jahre) in dieser Zeit wieder straffällig, so droht ein Widerruf der Aussetzung zur Bewährung. Ein guter Strafverteidiger kann dies jedoch in vielen Fällen verhindern.

In etlichen Fällen kann ein Verteidiger auch erreichen, dass bei einer Straffälligkeit während offener Bewährungszeit noch einmal eine weitere Strafaussetzung zur Bewährung ausgesprochen oder lediglich eine Geldstrafe verhängt wird.

Wer während des Bewährungszeitraums strafrechtlich nicht in Erscheinung tritt, dem wird die Strafe erlassen.

Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

verfasst von RA G. Schreiber am 18.06.2009