Professionelle Strafverteidigung

Allein schon der Verdacht einer Straftat kann für den Beschuldigten schwerwiegende Folgen haben, beruflich wie privat. Eine professionelle Strafverteidigung bietet die Chance, die Risiken und das Ausmaß strafrechtlicher Verfolgung und Ahndung entscheidend zu begrenzen, selbst wenn eine Verfahrenseinstellung aufgrund der Sachlage nicht in Betracht kommen sollte.

Es dürfte sich von selbst verstehen, dass ein für den Beschuldigten optimales Ergebnis nur mit Engagement, fachlicher Kompetenz und langjähriger Berufserfahrung, u. a. in den nachfolgend aufgeführten Bereichen des Strafrechts, gelingen vermag:

Allgemeines Strafrecht
Anwalt: Ulrich S. Müller

• Betäubungsmittelstrafrecht

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Computerstrafrecht/Internetstrafrecht
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• Eigentumsdelikte (insbes. Diebstahl, Unterschlagung)
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• Insolvenzstrafrecht
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• Jugendstrafrecht
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• Kapitalverbrechen (insbes. Mord, Totschlag)
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• Körperverletzungsdelikte

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• Ordnungswidrigkeitenrecht

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• Rechtliche Hilfestellung für die Opfer von Gewalttaten
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• Sexualstraftaten
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• Steuerstrafrecht
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• Straftaten von Amtsträgern/Polizeibeamten
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• Verkehrsstrafrecht
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• Vermögensdelikte (insbes. Betrug,Untreue)
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• Wirtschaftsstrafrecht und Präventivberatung
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Die Übernahme von Strafverteidigungsmandaten
ist mir nicht nur im Großraum Augsburg - München, sondern bundesweit möglich, da ich als Strafverteidiger an allen deutschen Gerichten, einschließlich am Bundesgerichtshof für Strafsachen, zugelassen bin.

Gerne stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich S. Müller für ein erstes persönliches Gepräch zur Verfügung.