Betrug

Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs (§ 263 StGB) lautet in seinem Absatz 1:

„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

In den Absätzen 2 bis 7 sind die Strafbarkeit des Versuchs, die besonders schwere Fälle des Betrugs, der Bandenbetrug, die Anordnung von Führungsaufsicht sowie die entsprechend anwendbare Rechtsnormen geregelt.

Betrug zählt zusammen mit Diebstahl zu den am häufigsten begangenen Straftaten.

Jeder, der wegen eines Betruges verdächtig ist, muss sich darüber im klaren sein, dass der Betrug rechtlich das schwierigste Delikt im deutschen Strafrecht ist. Bei weitem nicht jedes Verhalten, das "im Volksmund" als Betrug eingestuft wird, ist erfüllt auch nach dem Gesetz den Straftatbestand des Betrugs.

Aus diesem Grund ist es die wichtigste Aufgabe des Strafverteidigers, zunächst zu prüfen, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen der Tatvorwurf des Betruges überhaupt in Betracht zu ziehen ist. Erst wenn diese Frage abgeklärt ist, sollte der Strafverteidiger mit seinem Mandanten wie weitere Strategie erarbeiten.

Sollte die rechtliche Prüfung durch den Strafverteidiger ergeben, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des Betrugs zumindest fraglich ist, muss das Ziel der Verteidigung regelmäßig ein „Freispruch“ sein. In Ausnahmefällen – z.B., wenn der Mandant vermeiden will, dass durch die Staatsanwaltschaft weiterreichend ermittelt wird – kommt auch die Einstellung des Verfahrens als erstrebenswertes Ziel in Betracht.

Wenn die Prüfung des Sachverhalts ergibt, dass ein strafbares Verhalten des Mandanten zumindest ernsthaft in Betracht kommt, muss gemeinsam ein Weg gefunden werden, der für den Mandanten zu einer tragbaren Lösung führt.

Ein in Deliktsfeld der Vermögens- und Wirtschaftsstrafsachen erfahrener Verteidiger wird in den meisten Fällen versuchen, die rechtlichen Möglichkeiten zugunsten seines Mandanten im Wege eines „Rechtsgesprächs“ (sogenannter Deal) mit Gericht und Staatsanwaltschaft auszuloten. Hierdurch kann oftmals auch in schwierigen Fällen mit potentiell hoher Strafandrohung erreicht werden, dass (je nach Fall) lediglich eine annehmbare Geldstrafe verhängt, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder sogar das Strafverfahren gegen Geldauflage gänzlich eingestellt wird.

Lässt sich ein Urteil nicht vermeiden, muss ein Weg gefunden werden, der zu einer für die Beteiligten tragbaren Lösung führt.

verfasst von G. Schreiber am 08.06.2009