Arbeitsstrafrecht
Vor allem folgende Bereiche sind zum Arbeitsstrafrecht zu zählen:
• Arbeitnehmerüberlassung
• Arbeitnehmerentsendung
• Arbeitsvermittlung
• Ausländerbeschäftigung und Schwarzarbeit
• Beitragsvorenthaltung
• der Lohnsteuerhinterziehung
• des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen
Aufgrund zunehmend strengerer Kontrollen (z.B. Hauptzollamt) und des zunehmenden Datenaustauschs zwischen den Behörden ist die Gefahr, mit den arbeitsstrafrechtlichen Bestimmungen in Konflikt zu kommen so wie das Tatentdeckungsrisiko sehr groß geworden.
Dies betrifft vor allem Branchen wie Gastronomie, Bauwirtschaft, Personenbeförderung sowie viele moderne Dienstleistungen, welche sich branchentypisch des Einsatzes von Fremdleistungen und sog. „freien Mitarbeitern“ bedienen müssen.
verfasst von G. Schreiber am 10.08.2009