Arbeitsstrafrecht

Beim Arbeitsstrafrecht handelt es sich um ein Teilgebiet des sog. Wirtschaftsstrafrechts. Das Arbeitsstrafrecht umfasst sämtliche betriebs- und arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen, welche in ihrer Gesamtheit selbst denjenigen Arbeitgebern, die ansonsten peinlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achten, häufig unbekannt sind.

Vor allem folgende Bereiche sind zum Arbeitsstrafrecht zu zählen:

• Arbeitnehmerüberlassung
• Arbeitnehmerentsendung
• Arbeitsvermittlung
• Ausländerbeschäftigung und Schwarzarbeit
• Beitragsvorenthaltung
• der Lohnsteuerhinterziehung
• des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen

Aufgrund zunehmend strengerer Kontrollen (z.B. Hauptzollamt) und des zunehmenden Datenaustauschs zwischen den Behörden ist die Gefahr, mit den arbeitsstrafrechtlichen Bestimmungen in Konflikt zu kommen so wie das Tatentdeckungsrisiko sehr groß geworden.

Dies betrifft vor allem Branchen wie Gastronomie, Bauwirtschaft, Personenbeförderung sowie viele moderne Dienstleistungen, welche sich branchentypisch des Einsatzes von Fremdleistungen und sog. „freien Mitarbeitern“ bedienen müssen.

verfasst von G. Schreiber am 10.08.2009