RAK München: Pflichtverteidigerliste online seit 01.01.2010

Seit dem 01.01.2010 ist das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde die Pflichtverteidigerbestellung in Strafsachen erweitert. Der Anspruch auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers besteht nunmerh nicht erst nach drei Monanten, sondern bereits ab dem ersten Tag der Untersuchungshaft.

Aus diesem Grund hat die Rechtsanwaltskammer München in ihrem Anwaltsverzeichnis eine Pflichtverteidigerliste eingerichtet. Dort kann ein Pflichtverteidiger beispielsweise für einen bestimmten Ort, beispielsweise Augsburg, gesucht werden. Die Seite der Rechtsanwaltskammer ist so gestaltet, dass auch Pflichtverteidigerlisten ausgedruckt werden können, die beispielsweise in den Haftanstalten ausgelegt und den Inhaftierten zur Verfügung gestellt werden können.



Eingestellt am 25.03.2010
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