Reform des Untersuchungshaftrechts tritt ab 01.01.2010 in Kraft

Das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts v. 29.07.2009 ist am 31.07.2009 im BGBl. I 2009, S. 2274 ff. verkündet worden. Es tritt am 01.01.2010 in Kraft.

Die Neuregelung beruht auf einer nunmehr veränderten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, wonach der Bund nur noch für das „ob“ des Strafvollzugs zuständig sein soll. Die Rechte der inhaftierten Beschuldigten werden in diesem Gesetz insbesondere gestärkt durch die Verpflichtung, den Beschuldigten unverzüglich schriftlich über seine Rechte zu belehren.

Beschuldigten, die nicht hinreichend der deutschen Sprache mächtig sind, ist eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls auszuhändigen sowie ein Pflichtverteidiger ab dem ersten Tag der Untersuchungshaft beizuordnen.

Akteneinsicht soll dem Verteidiger nun regelmäßig schon vor Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gewährt werden.



Eingestellt am 19.08.2009
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