Regelung der Rechtsverhältnisse an Wohnung und Hausrat

Im Falle einer Scheidung sind auch die Fragen zu regeln, wer in der Ehewohnung bleiben darf und wer diese verlassen muss. Können sich die Parteien hier nicht einigen, kann vor Gericht ein sog. Ehewohnungszuweisungsverfahren durchgeführt werden.

Nach einer Scheidung ist auch zu regeln, wer den Hausrat erhält. Jeder Ehepartner kann dasjenige behalten, was er persönlich geschenkt bekommen hat, oder bereits vor der Eheschließung besaß. Hausrat der während der Ehe angeschafft wurde, muss von den Eheleuten untereinander aufgeteilt werden. Es wird hier vermutet, dass aller Hausrat im gemeinsamen Eigentum steht, es kommt nicht darauf an, wer die einzelnen Gegenstände bezahlt hat. Es gilt der Grundsatz, dass demjenigen Partner, der die gemeinsamen Kinder versorgt, der größere Teil des Hausrats zusteht. Der Rest wird verteilt an den, der es am dringendsten braucht.
Auch hier entscheidet auf Antrag das Familiengericht, können sich die Partner nicht einigen.
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