Eheverträge vom Fachanwalt für Familienrecht gestalten lassen

Wichtige Fragen des Familienrechts sind bereits im Vorfeld einer Eheschließung zu klären. Für viele Paare ist die Eheschließung ein Vertrag, von dem sie keine, oder nur eine ungenaue Vorstellung haben. Oft ist bereits vor der Eheschließung zu überlegen, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist.

In einem Ehevertrag wird geregelt, welcher Güterstand in der Ehe gelten soll (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung), aber auch Fragen des nachehelichen Unterhalts, des Versorgungsausgleichs bzw. der Altersversorgung. Eventuell sollten auch erbrechtliche Regelungen getroffen werden.

In folgenden Fällen sollte über eine ehevertragliche Vereinbarung jedenfalls nachgedacht werden:

  • ein Ehepartner finanziert das Studium des anderen
  • einer der Ehegatten ist zum Zeitpunkt der Eheschließung überschuldet
  • die Ehegatten haben sehr unterschiedliche Berufsausbildungen, oder bringen sehr unterschiedliche Vermögensmassen in die Ehe ein
  • ein Ehegatte hat ein Unternehmen, oder gründet ein Unternehmen während der Ehe
  • ein Ehegatte erhält während der Ehe weiteres Vermögen durch Erbschaft, oder Schenkung
Trifft einer der Fälle auf Sie zu, dann kontaktieren Sie mich hier.