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OLG Oldenburg: Zeitpunkt der Beiordnung eines Pflichtverteidigers
Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. 4. 2009 (Az. 1 Ws 235/09)
ist das Gericht bereits vor Abschluss der Ermittlungen regelmäßig dazu verpflichtet, einem gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nachzukommen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer baldigen Anklageerhebung kommt, bei welcher dann eine „notwendige Verteidigung“ im Sinne von § 140 StPO gegeben ist.
ist das Gericht bereits vor Abschluss der Ermittlungen regelmäßig dazu verpflichtet, einem gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nachzukommen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer baldigen Anklageerhebung kommt, bei welcher dann eine „notwendige Verteidigung“ im Sinne von § 140 StPO gegeben ist.
Vorliegende Entscheidung ist deshalb zu begrüßen, weil bei Bestellung eines Pflichtverteidigers erst nach Anklageerhebung eine für den Mandanten günstige Einflussnahme des Verteidigers auf das Ermittlungsverfahren nicht mehr ermöglicht ist.
Eingestellt am 16.09.2009
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