Strafverteidiger und BRAK gegen neue Kronzeugenregelung

Am 31.07.2009 ist das 43. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe im BGBl. I 2009, S. 2288 ff. verkündet worden. Es tritt am 01.09.2009 in Kraft. Nach der neuen „Strafzumessungsregelung“ können Richter bei Straftätern, die Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von anderen schweren Straftaten leisten, die Strafe mindern oder ganz von Strafe absehen.

Schon während des Gesetzgebungsverfahrens wurde die neue Kronzeugenregelung heftig kritisiert. Nach einhelliger Meinung zahlreicher Experten, renomierter Strafverteidiger sowie der BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) besteht durch die Neuregelung die erheblich Gefahr von Fehlurteilen, da „Kronzeugen“, denen eine erhebliche Strafmilderung in Aussicht gestellt werde, geneigt sein könnten, Dritte mit Taten zu belasten, die diese gar nicht oder nicht in dieser Form verübt haben. Zudem verstoße das neue Gesetz gegen das Prinzip der schuldangemessenen Strafe und den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Nach Ansicht des Verfassers treffen die vorstehend genannten Bedenken zu.

Es wird wahrscheinlich nicht allzu lange dauern, bis die Kronzeugenregelung wieder in Diskussion ist, z.B. weil ein Teil der Fehlurteile möglicherweise im Rechtsmittelverfahren aufgedeckt oder auf andere Weise öffentlich bekannt wird. Auch dem Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung wird die Neuregelung nach hier vertretener Ansicht nicht gerecht, da Aussagen von „Kornzeugen“ normalerweise durch Gericht besonders kritisch gewürdigt werden müss(t)en und der Verteidigung in vielen Fällen Anlass geben werden, zweifelhafte Aussagen eines „Kronzeugen“ durch das Stellen zahlreicher Beweisanträge zu Fall zu bringen oder zumindest zu erschüttern.



Eingestellt am 19.08.2009
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