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Gesetzgebung: Neuer Straftatbestand "Genitalverstümmelung"?
Nach den Ausführungen der Justizminister der beiden Bundesländer Jörg- Uwe Hahn (Hessen) und Ulrich Goll (Baden- Württemberg) sei der neue Straftatbestand angeblich notwendig, um „das Unrecht der Taten angemessen zu sanktionieren und ein deutliches Zeigen gegen die unmenschlichen Praktiken zu setzen“.
Nach Ansicht des Verfassers stellt sich die Frage, ob nicht der Katalog der derzeit vorhandenen Straftatbestände nicht ebenso ausreicht, da sowohl das Sexualstrafrecht als auch der Straftatbestand der Körperverletzung vom Strafrahmen her bereits jetzt eine angemessene Ahndung zulässt. Problematisch scheint vielmehr die Frage der Aufklärungsquote zu sein und nicht, welcher Strafrahmen der Justiz bei einem überführten Täter zur Verfügung steht.
Eingestellt am 27.11.2009
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