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Gesetzgebung: Bundesrat will Strafverfahren beschleunigen
So sollen Zeugen künftig verpflichtet sein, vor der Polizei zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein entsprechender Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Das geltende Strafverfahrensrecht sieht eine entsprechende Verpflichtung bisher nicht vor.
Die Länder beabsichtigen darüber hinaus, auch dem Revisionsgericht die Möglichkeit einzuräumen, Verfahren gegen Auflagen einstellen zu können. Schließlich wollen sie eine aus ihrer Sicht unökonomische Aufspaltung der Entscheidungskompetenzen zwischen der großen und der kleinen Strafvollstreckungskammer beseitigen. Nach derzeitiger Rechtslage kommt es zum Beispiel in Fällen, in denen zugleich über die Aussetzung der Vollstreckung einer lebenslangen und einer befristeten Freiheitsstrafe zu entscheiden ist, zu einer parallelen Befassung der beiden Kammern, wodurch auch die Gefahr unterschiedlicher Prognoseentscheidungen besteht.
Der Bundesrat schlägt zur Beseitigung dieses Problems vor, die Zuständigkeit für alle entsprechenden Verfahren, die zeitgleich zu entscheiden sind, auf die große Strafvollstreckungskammer zu übertragen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag vorzulegen hat.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens
Drucksache 120/10 (Beschluss)
Quelle:
Bundesrat - Pressemitteilung 61/2010
Berlin, 07.05.2010
Eingestellt am 19.05.2010
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