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Bundesregierung: "Steuersünder- CD" wird offenbar gekauft - Alle Betroffenen sollten sich unbedingt beraten lassen!
Sämtliche (!) Betroffene sollten sich unverzüglich durch einen im Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen, ob strafrechtliche Risiken bestehen und inwieweit denen begegnet werden kann, ggf. durch Stellung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Aufgrund der Tatsache, dass eine solche Selbstanzeige äußerst sorgfältig formuliert werden sollte, damit diese ihre gewünschte Wirkung entfaltet raten wir allen Betroffenen ab, diese Anzeige selbst zu formulieren.
Sollte es in ihrem Fall für eine Selbstanzeige bereits zu spät sein, bestehen durchaus noch andere Möglichkeiten, eine strafrechtliche Verurteilung oder gar eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu vermeiden.
Wir beraten und begleiten Sie als Betroffenen in allen Verfahrensstadien, wobei gerade im Steuerstrafrecht die möglichst frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts oftmals entscheidend für einen positiven Verfahrensausgang ist.
Es ist selbstverständlich, dass sämtliche Gespräche in unseren Kanzleiräumen strikt vertraulich behandelt werden!
Eingestellt am 05.02.2010
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