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BMJ: Sicherungsverwahrung erfordert Fingerspitzengefühl
Die Sicherungsverwahrung ist als "schärfstes Schwert" das allerletzte Mittel in Extremfällen. Bei der Sicherungsverwahrung bewegen wir uns in einem rechtspolitisch hochsensiblen Bereich. Der unverzichtbare Schutz der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern muss mit dem absoluten Ausnahmecharakter eines Freiheitsentzugs nach voll verbüßter Strafe zum Ausgleich gebracht werden.
Ich hoffe sehr, dass die heutige Entscheidung von keiner Seite politisch instrumentalisiert wird, um Ängste zu schüren. Bei der Sicherungsverwahrung ist Sachlichkeit das Gebot der Stunde.
Gerade im Jugendstrafrecht, das vom Erziehungsgedanken geprägt ist, und bei jungen Menschen ist ein Höchstmaß an rechtsstaatlichem Fingerspitzengefühl unverzichtbar. Dabei bedürfen besonders die Probleme der Prognosesicherheit bei jungen Menschen einer eingehenden Prüfung. Wir brauchen eine rechtsstaatlich wasserdichte Lösung, bei der die Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes der Bevölkerung ihren Ausnahmecharakter behält und auf allerschwerste Fälle beschränkt bleibt.
Die Bundesregierung wird das Urteil des Bundesgerichtshofes sorgfältig auswerten, auch mit Blick auf die anstehende Neukonzeption der Sicherungsverwahrung.
Quelle:
BMJ Pressemitteilungen
Berlin, den 09.03.2010
Eingestellt am 23.04.2010
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