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BMJ: "Keine strafbewehrte Anzeigepflicht" bei Verdacht auf Kindesmissbrauch
Im Mittelpunkt der heutigen Sitzung, die von einer sehr intensiven, sachlichen und zielorientierten Atmosphäre geprägt war, stand die Stellung des Opfers von sexuellem Missbrauch in Straf- und Ermittlungsverfahren. Die Arbeitsgruppe sprach sich - gerade mit Blick auf die Betroffenen - einmütig dafür aus, dass es auch künftig keine strafbewehrte Anzeigenpflicht für Menschen geben soll, die Kenntnis von sexuellem Missbrauch erlangen. Umso wichtiger erscheint mir die Selbstverpflichtung von betroffenen Institutionen zu sein, entsprechende Informationen möglichst rasch freiwillig an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Wir werden in unserer Arbeitsgruppe natürlich auch noch die rechtspolitischen Folgerungen erörtern, die aus den vielen bekannt gewordenen Missbrauchsfällen gezogen werden müssen. Hierbei werden wir auch über eine mögliche Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen diskutieren, innerhalb derer ein Opfer seine Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann.
Zum Hintergrund:
An der Arbeitsgruppe "Durchsetzung staatlicher Strafanspruch - rechtspolitische Folgerungen - Anerkennung des Leidens der Opfer sexuellen Missbrauchs in jeglicher Hinsicht nehmen etwa 70 Repräsentanten aus Politik, Kirche und Gesellschaft teil. Auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung stand der Themenkomplex "Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs in Fällen des Kindesmissbrauchs".
Quelle:
BMJ Pressemitteilungen
Berlin, den 20.05.2010
Eingestellt am 26.05.2010
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