BGH: Urteil wegen Doppelmordes in Dölzig bestätigt

Mit Beschluss hat der BGH die Revision eines 30 Jahre alten Doppelmörders gegen ein Urteil des LG Leipzig als unbegründet verworfen.

Das LG Leipzig hat den Angeklagten wegen eines an seinen Eltern begangenen Doppelmordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt. Nach den landgerichtlichen Feststellungen erschlug der damals 30 Jahre alte Angeklagte im Februar 2007 zunächst seine 58 Jahre alte Mutter mit einer schweren Metallhantel von hinten. Durch die Tat wollte sich der in ständiger Geldnot befindliche Angeklagte die Geldkarte seiner Mutter verschaffen, um so Geldabhebungen vornehmen zu können. Weil er den Mord verdecken wollte, tötete er im Anschluss daran seinen Vater (78 Jahre). Auch gegen den Vater setzte er die Hantel ein. Außerdem trat er ihn gegen den Körper und sprang auf seinen Oberkörper, wodurch zahlreiche Rippenbrüche und ein Pneumothorax entstanden.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG Leipzig entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss des BGH vom 01.09.2009
Az.: 5 StR 309/09
Quelle: Pressemitteilung Nr. 179/2009 des BGH vom 01.09.2009
Vorinstanz:
• LG Leipzig, Urteil vom 27.02.2009, Az.: 1 Ks 305 Js 8997/07



Eingestellt am 10.09.2009
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