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BGH: Haftstrafe gegen Jürgen Emig wegen Untreue/Bestechlichkeit bestätigt
( 2 StR 104/09) die Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gegen Dr. Jürgen Emig, Ex-Sportchef des Hessischen Rundfunks, für rechtskräftig erklärt und damit die Revisonen der Verteidigungen von Herrn Emig und dem Mitangeklagten F. zurückgewiesen.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte den Angeklagten Dr. Jürgen Emig wegen Bestechlichkeit in sechs Fällen, Untreue in sechs Fällen und Beihilfe zur Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten und den Angeklagten F. wegen Bestechung in fünf Fällen und Beihilfe zur Untreue in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt.
Die Angeklagten haben sich mit ihren Revisionen vor allem gegen die Annahme des Landgerichts gewendet, der Angeklagte Dr. Emig sei Amtsträger im Sinne der strafrechtlichen Vorschriften gewesen.
Der 2. Strafsenat des BGH hat die auf die Sachrüge gestützten Revisionen der Angeklagten Dr. Emig und F. als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben hat. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig.
Nach der Entscheidung des 2. Strafsenats des BGH sind Redakteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als "Amtsträger" anzusehen und können sich deshalb auch wegen Bestechlichkeit strafbar machen.
Nach dem Urteil des Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 2. Oktober 2008 – 5/12 KLs 7740 Js 214435/04 (2/07), welches nun rechtskräftig ist, hatte sich der Ex-Sportmoderator sich durch Schmiergelder und Zahlungen für Schleichwerbung persönlich bereichert.
Dr Jürgen Emig hatte nach Überzeugung des Gerichts als Leiter der Sportredaktion des Hessischen Rundfunks zwischen 2001 und 2004 über eine Tarnfirma mehr als eine halbe Million Euro an seinem Arbeitgeber vorbei in die eigene Tasche abgeführt. Nach Ansicht des Gerichts fügte Dr. Jürgen Emig den Hessischen Rundfunk dadurch einen Schaden von mindestens 285.000 Euro zu.
Allerdings ist noch nicht bekannt, welche Zeitdauer Dr. Jürgen Emig tatsächlich in Haft verbringen muss. Fünf Monate gelten bereits als vollstreckt, außerdem wird Untersuchungshaft angerechnet. Ein Teil der Strafe wird womöglich zur Bewährung ausgesetzt werden.
Eingestellt am 27.11.2009
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