BGH: Freispruch im Fall "Ouri Jallow" aufgehoben

Am 7. Januar 2005 verstarb der in Sierra-Leone geborene Ouri Jallow in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau an den Folgen eines durch den Brand der Matratze, auf der er fixiert worden war, ausgelösten Inhalationshitzeschocks.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten, der als Dienstgruppenleiter die Verantwortung für den Gewahrsamsbereich getragen habe, zur Last gelegt, er habe es unterlassen, sofort nach dem Ertönen des Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen einzuleiten, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass beim Ansprechen eines Rauchmelders stets vom Ausbruch eines Feuers auszugehen sei. Dabei habe er mögliche Verletzungen Ouri Jallows durch Rauch- und Feuereinwirkung billigend in Kauf genommen.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt freigesprochen. Es sei weder erwiesen, dass der Angeklagte Körperverletzungsvorsatz gehabt habe, noch sei nachweisbar, dass der Angeklagte durch ein sofortiges Eingreifen den Tod Ouri Jallows hätte vermeiden können.
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Landgerichts mit folgender Begründung aufgehoben: Nach den Urteilsausführungen ist nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand der Matratze im Einzelnen entwickelt hat. Insbesondere bleibt unklar, ob ein vom Landgericht angenommenes "Anschmoren" des Matratzenbezuges ohne Verbrennungen der Hand und entsprechende Schmerzenslaute möglich wäre, die den Angeklagten zu einem frühzeitigen Eingreifen hätten veranlassen müssen. Zudem hat das Landgericht bei der Bemessung der für die Rettung Ouri Jallows zur Verfügung stehenden Zeit nicht bedacht, dass der Rauchmelder bereits Minuten vor dem Entzünden der Schaumstofffüllung der Matratze, das innerhalb von zwei Minuten zu einem tödlichen Inhalationsschock führte, möglicherweise bereits dadurch ausgelöst worden war, dass der schwer entflammbare Matratzenbezug zunächst unter Verwendung eines Gasfeuerzeuges angeschmolzen wurde, um die Schaumstofffüllung freizulegen. Dann hätte der Angeklagte aber möglicherweise den Todeserfolg verhindern können, wenn er sofort nach dem Alarm die erforderlichen Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der 4. Strafsenat hat im Übrigen die Annahme des Landgerichts beanstandet, der Angeklagte habe sich pflichtgemäß verhalten, obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzen führte und danach auf dem Weg zu dem Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die Fußfesselschlüssel mitzunehmen.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen. Dort muss sie nunmehr neu verhandelt werden.

Urteil vom 7. Januar 2010 – 4 StR 413/09

LG Dessau-Roßlau – Urteil vom 8. Dezember 2008 – 6 Ks 4/05

Karlsruhe, den 7. Januar 2010

Quelle: Pressemitteilung 03/2010 des BGH vom 07.01.2010



Eingestellt am 15.01.2010
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2 Kommentare zum Artikel "BGH: Freispruch im Fall "Ouri Jallow" aufgehoben":

Trackback von nt dienst am 05.03.2010
Ich finde die Berichte hier doch recht informativ und recht aufschlussreich. Wirklich Vernuenftiges dazu zu finden - hatte mir deswegen schon die Finger heiss gegoogelt - ist echt nicht einfach. BING hatte mir aber dazu diese Seite ausgeworfen und ich bin doch angenehm ueberrascht, dass es sich mitunter doch noch das eine und andere finden laesst. Ein begeisteter Leser mehr!
Trackback von Securityshop am 30.04.2010
Es ist mitunter schon ganz witzig was auf manchen Seiten zum Thema so geschrieben steht. Der Markt an Informationsfluten scheint irgendwie immer weiter mit Undurchsichtigkeiten zu ueberlaufen und die Suche nach wirklich guten Infos darueber eher zu erschweren. Die Beitraege auf dieser Seite koennen sich aber durchaus sehen lassen. Spitze! Weiter so!

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