BGH: Betrug bei Anmietung eines PKW

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2009 (4 StR 18/09) liegt ein vollendeter Betrug bereits vor, wenn ein PKW in der Absicht angemietet wurde, ihn später ins Ausland zu verschieben.

Im vorliegenden Fall ist die „Verschiebung“ unterblieben, weil der Angeklagte offenbar in Ermangelung eines geeigneten Fahrers die Absicht später aufgegeben hatte.

Nach Meinung des BGH stellt dies lediglich eine „Schadenswiedergutmachung“ dar, der Betrug sei aber schon mit der Besitzübertragung vollendet gewesen, welche den Vermögensschaden in Höhe des Werts des PKW darstellt. Daran ändert nach Ansicht des BGH auch die Tatsache nichts, dass der Angeklagte den PKW zurückgegeben (!) hatte.

Die – nach Meinung des Verfassers – bedauerliche Ausweitung des Betrugstatbestandes in den letzten Jahren wird durch diese Entscheidung des BGH fortgeführt.



Eingestellt am 07.10.2009
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