BMJ: Mehr Vertrauensschutz für Anwalt und Mandant

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum heutigen Kabinettsbeschluss eines Gesetzentwurfs zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht:

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, durch rechtsstaatliche Korrekturen und Gesetzesentschärfungen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist das erste konkrete Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte. Wir wollen dafür sorgen, dass diejenigen, die bei ihrem Anwalt um Rat und Hilfe suchen, vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen künftig besser geschützt sind. Ein Mandant muss sicher sein, dass das, was er mit seinem Anwalt bespricht, auch wirklich vertraulich bleibt. Der Schutz dieses Vertrauens muss für jede anwaltliche Beratung gelten und darf nicht durch eine künstliche Differenzierung zwischen Strafverteidigung und sonstiger Anwaltstätigkeit untergraben werden. Viele Rechtsgebiete wie etwa das Wirtschaftsrecht und das Insolvenzrecht sind eng mit strafrechtlichen Fragen verwoben und lassen sich nicht eindeutig voneinander abgrenzen. Die freie und ungehinderte Kommunikation des Mandanten mit allen seinen Anwälten - nicht nur mit seinem Strafverteidiger - soll künftig von staatlicher Ausforschung ferngehalten werden.

Zum effektiven Schutz des Berufsgeheimnisses gehört auch die Stärkung der Pressefreiheit. Wir werden als nächsten Schritt zügig ein Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen, das die Regelungen über Beschlagnahmen bei Journalisten verschärfen und sicherstellen soll, dass diese Berufsgruppe bei Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden kann.

Quelle:

BMJ Pressemitteilungen
Berlin, 31.03.2010



Eingestellt am 23.04.2010
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