Verhalten gegenüber der gegnerischen Versicherung

Nach einem Unfall sollten Sie sich, auch um widersprüchliche Aussagen zu vermeiden, sofort an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht beurteilt kompetent alle sich ergebenden Fragen. Er schätzt Ihre Schadenersatzansprüche realistisch ein und hilft Ihnen diese bei der Versicherung durchzusetzen. Unfallgeschädigte, die sich durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Personen, die die Regulierung selbst vornehmen.

Es ist zu prüfen, in welcher Höhe Ihnen ein Schadenersatzanspruch (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeldansprüche, Haushaltsführungsschäden etc.) zustehen. Ich übernehme für Sie die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung um Ihre Ansprüche zu wahren. Nehmen Sie hier Kontakt mit mir auf.

Sie haben das Recht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Anwalts zahlt in den allermeisten Fällen die Versicherung des schuldigen Unfallsgegners.

Wenn Sie sich nicht durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, laufen Sie Gefahr durch das Schadensmanagement der gegnerischen Haftpflichtversicherung Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wie z. B.:

  • eventuelle Billigreparaturen
  • Nichtzurverfügungsstellung eines unabhängigen Gutachters der den Schaden objektiv ermittelt
  • verminderte Kostenbeteiligung am Mietwagen
  • keine umfassende Aufklärung über denkbare Schadenspositionen
  • keine vollumfängliche Erstattung der Kosten, weil die Versicherung Mithaftung / Mitschuld unterstellt.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie hier mit mir Kontakt aufnehmen.