Hilfe vom Anwalt bei Ordnungswidrigkeiten

Im Verkehrsrecht fallen auch eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten an.
Sobald es sich nicht nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In der Regel handelt es sich hier um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsfahrten oder Rotlichtverstöße. Droht ein Bußgeldbescheid sollte man auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Für die häufigsten Tatbestände gibt in einem Bußgeldkatalog Regelsätze für die Höhe des Bußgeldes oder die Dauer des eventuellen Fahrverbots bzw. die in Flensburg einzutragenden Punkte. Diese Regelsätze sind jedoch nur Richtwerte für die Bemessung der Geldbuße und sind für die Gerichte nicht verbindlich. Es handelt sich jeweils um eine Ermessensentscheidung des Richters. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie hier mit mir Kontakt aufnehmen.


a) Bußgeldverfahren

Grundsätzlich muss jeder Betroffene vor Erlass eines Bußgeldbescheides von der Behörde angehört werden. Dies erfolgt, wenn der Betroffene nicht am Tatort angehört wird, durch Übersendung eines so genannten Anhörungsbogens.

Der Betroffene ist nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Bevor Sie gegenüber Polizei oder Bußgeldbehörde Angaben machen, sollten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit einen Fachanwalt für Verkehrsrecht halten. Dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und Sie beraten, inwieweit Sie zur Sache selbst aussagen sollen oder nicht.

Ergeht ein Bußgeldbescheid, kann gegen diesen Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Auch hierüber sollten Sie sich unbedingt mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, da es viele Dinge zu beachten gibt, wie z. B. dass kein Verschlechterungsverbot besteht. Dies bedeutet, legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbe-scheid ein, kann es dazu kommen, dass das Gericht eine härtere Strafe in der Hauptverhandlung verhängt, als ursprünglich vorgesehen.

Die Hauptverhandlung wird aufgrund eines eingelegten Einspruchs durchgeführt. Grundsätzlich muss der Betroffene dort auch persönlich erscheinen. Die Hauptverhandlung kann enden mit der Einstellung des Verfahrens, aber auch mit einer Verurteilung durch das Gericht.

b) Fahrverbot und Geldbußen

Neben Geldbußen kann z. B. ein Fahrverbot verhängt werden. Wegen einer Ordnungswidrigkeit darf ein Fahrverbot nur verhängt werden, wenn der Betroffene die Tat unter grober und beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Auch wenn ein Fahrverbot verhängt wird, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, da es oft Argumente gibt, die zum Absehen von einem Fahrverbot führen können (z. B. gegen Zahlung einer höheren Geldbuße). Auch hat der Fachanwalt für Verkehrsrecht unter Umständen die Möglichkeit für Sie den Beginn eines solchen Fahrverbots bis zu 4 Monate hinauszuzögern. Hier können Sie diesbezüglich mit mir Kontakt aufnehmen.

Immer wieder wird festgestellt, dass polizeiliche Geschwindigkeitsmessungen durch technische Fehler oder unsachgemäße Bedienung unrichtig sind. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich auch hier, die Messungen durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen. Hier können Sie mit mir gern Kontakt aufnehmen.