Rechtsberatung zum Verkehrsrecht in Augsburg und Königsbrunn
Die häufigsten Fragestellungen sind diese:
- Verhalten an der Unfallstelle
- Verhalten gegenüber der gegnerischen Versicherung
- Ansprüche nach dem Verkehrsunfall
- Ordnungswidrigkeiten
- Verkehrsstraftaten

Verhalten an der Unfallstelle
Nachfolgend einige Hinweis, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten:- Sichern Sie die Unfallstelle, entfernen Sie sich aber nicht vom Unfallort, sondern bringen Sie sich lediglich aus der Gefahrenzone. Rufen Sie dann die Polizei und wenn nötig den Rettungswagen an.
- Bewahren Sie einen kühlen Kopf und lassen sich nicht vom Unfallgegner einschüchtern.
- Sichern Sie die Beweismittel in dem Sie Namen und Kennzeichen von möglichen Zeugen notieren. Fotografieren Sie mit dem Handy oder mit einer Kamera die Unfallstelle und notieren Sie auch die Personalien und das Kennzeichen des Unfallgegners, im Idealfall lassen Sie sich seinen Ausweise zeigen. Lassen Sie sich ebenso die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer des Unfallgegners nennen.
- Überprüfen Sie das von der Polizei gefertigte Protokoll und korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
Verhalten gegenüber der gegnerischen Versicherung
Nach einem Unfall sollten Sie sich, auch um widersprüchliche Aussagen zu vermeiden, sofort an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht beurteilt kompetent alle sich ergebenden Fragen. Er schätzt Ihre Schadenersatzansprüche realistisch ein und hilft Ihnen diese bei der Versicherung durchzusetzen. Unfallgeschädigte, die sich durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Personen, die die Regulierung selbst vornehmen.Es ist zu prüfen, in welcher Höhe Ihnen ein Schadenersatzanspruch (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeldansprüche, Haushaltsführungsschäden etc.) zustehen. Ich übernehme für Sie die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung um Ihre Ansprüche zu wahren. Nehmen Sie hier Kontakt mit mir auf.
Sie haben das Recht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Anwalts zahlt in den allermeisten Fällen die Versicherung des schuldigen Unfallsgegners.
Wenn Sie sich nicht durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, laufen Sie Gefahr durch das Schadensmanagement der gegnerischen Haftpflichtversicherung Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wie z. B.:
- eventuelle Billigreparaturen
- Nichtzurverfügungsstellung eines unabhängigen Gutachters der den Schaden objektiv ermittelt
- verminderte Kostenbeteiligung am Mietwagen
- keine umfassende Aufklärung über denkbare Schadenspositionen
- keine vollumfängliche Erstattung der Kosten, weil die Versicherung Mithaftung / Mitschuld unterstellt.
Ihre Ansprüche nach dem Unfall:
Nach dem Unfall haben Sie als Unfallopfer zahlreiche Ansprüche. Folgende Ansprüche können für Sie in Frage kommen:- Reparaturkosten
- Wertminderungsansprüche
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Entsorgungskosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Mehrkosten durch Verlust des Kfz
- Ansprüche wegen Verlust des Kfz
- Schadenfreiheitsrabatt
- Überziehungszinsen für die Zahlung von Reparaturkosten
- Kosten für beschädigte Kleidung
- Kinderbetreuungskosten
- Schmerzensgeld für körperliche und seelische Schäden
- Arzt- und Heilbehandlungskosten
- Erwerbs- und Verdienstausfallschäden
- Haushaltsführungsschäden
- Beerdigungskosten
- Hinterbliebenenrente
- Kosten für den Ausbau einer behindertengerechten Wohnung
- Auslagenpauschale
Ob die eben aufgezählten Ansprüche in Ihrem Fall gegeben sind, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Hier kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Sie umfassend beraten. Nehmen Sie hier Kontakt mit mir auf.
Ordnungswidrigkeiten
Im Verkehrsrecht fallen auch eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten an.Sobald es sich nicht nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In der Regel handelt es sich hier um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsfahrten oder Rotlichtverstöße. Droht ein Bußgeldbescheid sollte man auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Für die häufigsten Tatbestände gibt in einem Bußgeldkatalog Regelsätze für die Höhe des Bußgeldes oder die Dauer des eventuellen Fahrverbots bzw. die in Flensburg einzutragenden Punkte. Diese Regelsätze sind jedoch nur Richtwerte für die Bemessung der Geldbuße und sind für die Gerichte nicht verbindlich. Es handelt sich jeweils um eine Ermessensentscheidung des Richters. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie hier mit mir Kontakt aufnehmen.
a) Bußgeldverfahren
Grundsätzlich muss jeder Betroffene vor Erlass eines Bußgeldbescheides von der Behörde angehört werden. Dies erfolgt, wenn der Betroffene nicht am Tatort angehört wird, durch Übersendung eines so genannten Anhörungsbogens.Der Betroffene ist nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Bevor Sie gegenüber Polizei oder Bußgeldbehörde Angaben machen, sollten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit einen Fachanwalt für Verkehrsrecht halten. Dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und Sie beraten, inwieweit Sie zur Sache selbst aussagen sollen oder nicht.
Ergeht ein Bußgeldbescheid, kann gegen diesen Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Auch hierüber sollten Sie sich unbedingt mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, da es viele Dinge zu beachten gibt, wie z. B. dass kein Verschlechterungsverbot besteht. Dies bedeutet, legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbe-scheid ein, kann es dazu kommen, dass das Gericht eine härtere Strafe in der Hauptverhandlung verhängt, als ursprünglich vorgesehen.
Die Hauptverhandlung wird aufgrund eines eingelegten Einspruchs durchgeführt. Grundsätzlich muss der Betroffene dort auch persönlich erscheinen. Die Hauptverhandlung kann enden mit der Einstellung des Verfahrens, aber auch mit einer Verurteilung durch das Gericht.
b) Fahrverbot und Geldbußen
Neben Geldbußen kann z. B. ein Fahrverbot verhängt werden. Wegen einer Ordnungswidrigkeit darf ein Fahrverbot nur verhängt werden, wenn der Betroffene die Tat unter grober und beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Auch wenn ein Fahrverbot verhängt wird, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, da es oft Argumente gibt, die zum Absehen von einem Fahrverbot führen können (z. B. gegen Zahlung einer höheren Geldbuße). Auch hat der Fachanwalt für Verkehrsrecht unter Umständen die Möglichkeit für Sie den Beginn eines solchen Fahrverbots bis zu 4 Monate hinauszuzögern. Hier können Sie diesbezüglich mit mir Kontakt aufnehmen.Immer wieder wird festgestellt, dass polizeiliche Geschwindigkeitsmessungen durch technische Fehler oder unsachgemäße Bedienung unrichtig sind. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich auch hier, die Messungen durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen. Hier können Sie mit mir gern Kontakt aufnehmen.
Verkehrsstraftaten
Wird ein strafrechtlicher Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Haftungsfragen, sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es ist immer ein Regress durch die Haftpflichtversicherung beim Fahrer zu befürchten. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Führerscheinentzug berücksichtigt werden. Gerade deshalb sind die ersten Schritte der Verteidigung in einer Verkehrsstrafsache von entscheidender Bedeutung. Sie beeinflussen maßgeblich auch den Ausgang dieser Folgeprobleme.Mit Hilfe eines qualifizierten Fachanwalts für Verkehrsrecht können spätere Maßnahmen der Führerscheinbehörde (Führerscheinentzug), oder Leistungsverweigerung des Versicherers verhindert werden.
Auch wenn der Vorwurf der Ermittlungsbehörden zunächst zutreffend erscheint, sollten Sie sich auf jeden Fall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, anfängliche Fehler können später meistens nicht mehr richtig gestellt werden.
Wenn Sie mehr Fragen hierzu haben können Sie mich hier kontaktieren.

