Rechtsberatung zum Familienrecht in Augsburg und Königsbrunn

Familienrecht / Augsburg
Das Familienrecht umfasst das gesamte materielle Eherecht, Familienrecht und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht.

Hierzu gehören vor allem folgende Bereiche:

Scheidung, Versorgungsausgleich und Trennungsunterhalt

Eine Scheidung stellt eine Zensur nicht nur im persönlichen, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich dar, immer noch gilt jedoch, dass jede dritte Ehe geschieden wird. >> mehr

Eheverträge

In einem Ehevertrag wird geregelt, welcher Güterstand in der Ehe gelten soll (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung)... >> mehr

Unterhalt zwischen Ehegatten nach der Ehe, sowie für eheliche und nichteheliche Kinder

Unabhängig von einem Unterhaltsanspruch des Ehepartners haben Kinder gegenüber demjenigen Elternteil, mit dem sie nicht zusammenleben einen Unterhaltsanspruch in Geld. >> mehr

Regelung der elterlichen Sorge sowie Regelung des Umgangs mit Kindern

Auch nach einer Scheidung behalten die Eltern grundsätzlich die gemeinsame Sorge für die Kinder. Nur in besonders begründeten Einzelfällen kann das Familiengericht... >> mehr

Regelung der Rechtsverhältnisse an Wohnung und Hausrat

Im Falle einer Scheidung sind auch die Fragen zu regeln, wer in der Ehewohnung bleiben darf und wer diese verlassen muss. >> mehr

Vermögensauseinandersetzung für den Fall der Scheidung

Viele Eheleute glauben immer noch, dass in einer Ehe automatisch das vorhandene Vermögen einfach durch zwei geteilt wird und ihnen bei Scheidung das Vermögen... >> mehr

Lebenspartnerschaften

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften handelt es sich um rechtlich begründete Beziehungen von Partnern gleichen Geschlechts. >> mehr