Rechtsberatung zum Familienrecht in Augsburg und Königsbrunn
Das Familienrecht umfasst das gesamte materielle Eherecht, Familienrecht und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht.
Hierzu gehören vor allem folgende Bereiche:
Scheidung, Versorgungsausgleich und Trennungsunterhalt
Eine Scheidung stellt eine Zensur nicht nur im persönlichen, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich dar, immer noch gilt jedoch, dass jede dritte Ehe geschieden wird.
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Eheverträge
In einem Ehevertrag wird geregelt, welcher Güterstand in der Ehe gelten soll (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung)...
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Unterhalt zwischen Ehegatten nach der Ehe, sowie für eheliche und nichteheliche Kinder
Unabhängig von einem Unterhaltsanspruch des Ehepartners haben Kinder gegenüber demjenigen Elternteil, mit dem sie nicht zusammenleben einen Unterhaltsanspruch in Geld.
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Regelung der elterlichen Sorge sowie Regelung des Umgangs mit Kindern
Auch nach einer Scheidung behalten die Eltern grundsätzlich die gemeinsame Sorge für die Kinder. Nur in besonders begründeten Einzelfällen kann das Familiengericht...
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Regelung der Rechtsverhältnisse an Wohnung und Hausrat
Im Falle einer Scheidung sind auch die Fragen zu regeln, wer in der Ehewohnung bleiben darf und wer diese verlassen muss.
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Vermögensauseinandersetzung für den Fall der Scheidung
Viele Eheleute glauben immer noch, dass in einer Ehe automatisch das vorhandene Vermögen einfach durch zwei geteilt wird und ihnen bei Scheidung das Vermögen...
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Lebenspartnerschaften
Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften handelt es sich um rechtlich begründete Beziehungen von Partnern gleichen Geschlechts.
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