Aufhebungsvertrag

Arbeitnehmer geraten häufig in die Situation, dass ein Aufhebungsvertrag durch den Arbeitgeber angeboten wird, um eine ansonsten unumgängliche Kündigung zu vermeiden.

Für den Arbeitgeber bietet eine solche einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit, einen Kündigungsschutzprozess zu umgehen und für klare Verhältnisse zu sorgen.

Jedenfalls sollte sich ein Arbeitnehmer bei Verträgen, welche die Beendigung von Arbeitsverhältnissen beinhalten, anwaltlich beraten oder vertreten lassen.

Niemals sollte ein Aufhebungsvertrag übereilt unterschrieben werden. Kommt ein Aufhebungsvertrag grundsätzlich in Betracht, muss auf jeden Fall über die Konditionen nachgedacht werden.

Hier ist es wichtig, nichts zu übereilen und karrierebewusst die Weichen richtig zu stellen. Gerne berate ich Sie zu diesem Thema.