Abmahnung

Die Abmahnung hat eine Rüge- und Warnfunktion. Sie muss das Fehlverhalten des Mitarbeiters genau bezeichnen und klarstellen, welches Verhalten vom Mitarbeiter eigentlich erwartet wurde. Es muss weiter mitgeteilt werden, was der Mitarbeiter zu erwarten hat, wenn sich sein Verhalten nicht ändert.

Im Einzelfall kann fraglich sein, ob das Verhalten des Mitarbeiters überhaupt eine Abmahnung rechtfertigt. Nachdem Abmahnungen häufig die Vorstufe von Kündigungen darstellen, sollten Sie sich jedenfalls von einem Fachmann über Ihre Rechte beraten lassen. Hier können Sie diesbezüglich mit mir Kontakt aufnehmen.