Raue Sitten bei der Staatsanwaltschaft Augsburg oder "Behördenpanne" ?

Es soll dort ein Staatsanwalt versehentlich ein internes Schriftstück, in dem ein Angeklagter als "Arschloch" bezeichnet wird, verschickt haben. Nun muss sich - laut den Medienberichten - der Jurist möglicherweise bei dem Beschimpften entschuldigen.

Versehentlich sei eine vorläufige Version ausgedruckt und zugestellt worden, in der der bearbeitende Staatsanwalt den Angeklagten so bezeichnet habe, erklärte der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz. In den offiziellen Gerichtsakten finde sich dagegen die korrekte Version.

Die Verwendung solcher Worte entspreche nicht seinen Vorstellungen, betonte Reinhard Nemetz. Er selbst habe seinem Untergebenen dazu unverblümt die Meinung gesagt.

Eine Beleidigung im juristischen Sinne sei das "Arschloch" in der Anklageschrift indes nicht, erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft. Dafür sei der Vorsatz nötig, sie öffentlich zu machen. Da das Schriftstück aber ein Internum gewesen und nur versehentlich versandt worden sei, gebe es diesen Vorsatz nicht.

Die Beschimpfung in der Kopie der Anklageschrift sei erst aufgefallen, als der Angeklagte vor Gericht selbst darauf hingewiesen habe.....

Es gibt - so die Meinung aus dem Mandantenkreise hierzu - also nicht nur die "verschwundene Festplatte" im Fall Max Strauss, sondern auch andere "Pannen" im Bereich der Augsburger Strafjustiz.

Nach Ansicht des Verfassers muss allerdings betont werden, dass sowohl auf seiten der Ermittlungsbehörden, als auch auf Seiten der Strafjustiz auf allen Ebenen durchweg engagierte und motivierte Beamte tätig sind, welche ihre Arbeit korrekt erledigen und auch fairen Umgang mit uns Strafverteidigern und dem Beschuldigten/Angeklagten pflegen.

Diesen Beamten gegenüber wäre es höchst unfair, wenn von Seiten der Öffentlichkeit aufgrund von bedauerlichen Einzelfällen auf die Strafjustiz in Augsburg generell geschlossen würde!



Eingestellt am 25.11.2009
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