OVG Lüneburg: Betrug rechtfertigt den Widerruf der ärztlichen Approbation

Nach einer Entscheidung des OVG Lüneburg vom 02.09.2009 (Az. 8 LA 99/09) kann einem Arzt, der jahrelang Betrug gegenüber des Kassenärztlichen Vereinigung begeht, die ärztliche Approbation wegen „Unwürdigkeit“ durch Widerruf entzogen werden.

Im vorliegenden Fall hatte der betroffene Arzt einen Schaden in Höhe von ca. € 550.000,00 verursacht und war deswegen wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

In Folge dieser Verurteilung wurde ihm zunächst die Zulassung als Kassenarzt entzogen worden und später auch die Approbation als Arzt widerrufen.

Nach Ansicht des OVG Lüneburg erfolgte dies zu Recht, da wegen des strafrechtlichen Verhaltens des Arztes das Vertrauen der Patienten und der Allgemeinheit in der Integrität des Arztes nicht mehr gegeben sei.



Eingestellt am 02.10.2009
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