Gesetzgebung: Erhöhung des Tagessatzes bei Geldstrafen in Kraft getreten.

Durch das am 04.08.2009 in Kraft getretene 42. Strafrechtsänderungsgesetz (StrÄndG), verkündet im BGBl. I 2009, S. 1658 v. 3.7.2009 Nr. 38, wurden die für die Bemessung von Geldstrafen geltende Höchstgrenze der Tagessätze von € 5.000,00 auf € 30.000,00 angehoben.

Für die Bezieher hoher Einkommen bedeutet dies eine drastische Erhöhung der z.B. im Wege eines Strafbefehls verhängten Gesamtgeldstrafe.

Es ist daher umso wichtiger, bereits zu Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, um eventuelle negative Folgen aus der stattgefundenen Erhöhung der Höchstgrenze zu vermeiden oder zumindest abzumildern.



Eingestellt am 16.09.2009
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