Kein Unterhaltsanspruch bei Prozessbetrug!

Welche Konsequenzen falsche Angaben im Unterhaltsprozess haben können, hat das OLG Brandenburg nochmals deutlich gemacht (Urteil vom 07.05.2009, Az. 9 UF 85/08).

Unvollständige, fehlerhafte oder bewusst wahrheitswidrige Angaben zum Einkommen verletzen die geschuldete nacheheliche Solidarität. Sie stellen eine Verletzung daraus resultierender Pflichten und einen (zumindest versuchten) Prozessbetrug dar, da sie geeignet sind, überhöhte Unterhaltsansprüche zugesprochen zu bekommen.

Wenn der Unterhaltsberechtigte bewusst falsche Auskunft erteilt, ist es nach Ansicht des Gerichts nicht unzumutbar, das der Unterhaltsverpflichtete weiter Unterhalt zahlt. Die Konsequenz ist nach dem Urteil, dass der Unterzahlt vollständig gekappt werden kann.



Eingestellt am 09.10.2009
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