Siemens verliert Prozess wegen „Betriebsübergang BenQ Mobile“ vor dem Bundesarbeitgericht (BAG)

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 24.07.2009, Az. 8 AZR 538/08, der Firma Siemens eine empfindliche Niederlage beigebracht.

Siemens hatte im Jahre 2005 die komplette Handy-Sparte an die Firma „BenQ Mobile“, einem Tochterunternehmen der in Taiwan ansässigen Firma „Qisda“ verkauft. Etwa 1 Jahr später meldete BenQ Mobile Insolvenz an und rund 3.000 frühere Siemens- Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz. Etliche von ihnen reichten Klage vor dem Arbeitsgericht München ein, weil sie sich seinerzeit nicht hinreichend von Siemens über den Verkauf informiert fühlten. Laut Angaben der betroffenen Mitarbeiter seien sie unter anderem nicht darüber aufgeklärt worden, dass BenQ Mobile nur über ein Stammkapital von € 50.000,00 verfügte und Siemens einen dreistelligen Millionenbetrag als „Dreingabe“ an die Firma BenQ Mobile überwiesen hatte.

Damit, so die Kläger, sei die gesetzliche Widerspruchsfrist von 4 Wochen mangels ausreichender Informationen über den Betriebsübergang hinfällig.

Diese Argumentation wurde bereits vom Landesarbeitsgericht München geteilt und nunmehr
- nach eingelegter Revision – vom Bundesarbeitsgericht bestätigt.

Wobei einer der Kläger – so das Bundesarbeitsgericht – seines Widerspruchsrechts allerdings verlustig gegangen ist, weil er mit der Firma BenQ Mobile einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und somit sein „neues Arbeitsverhältnis“ faktisch akzeptiert hatte.

Im Ergebnis wurden der Firma Siemens damit vom Bundesarbeitsgericht schwere Fehler im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Verkauf der Handy- Sparte attestiert.

Siemens wird nunmehr einen Teil der von der Insolvenz der Firma BenQ betroffenen Arbeitnehmer „zurücknehmen“ müssen!

Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Fragen in Zusammenhang mit der Insolvenz Ihres Arbeitgebers oder mit einem Betriebsübergang konfrontiert werden, lesen Sie bitte auch unseren Beitrag „Arbeitgeber insolvent! – Was tun?“, in welchem Sie zum Thema Insolvenz/Betriebsübergang weitere Hinweise und Tipps finden.



Eingestellt am 26.08.2009
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